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Auszug - Bebauungsplan Nr. 113 "Bröl - Neuer Weg II - der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen (TOP 1.1) um 16:00 Uhr
III/157/2019 Bebauungsplan Nr. 113 "Bröl - Neuer Weg II - der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.

 

StV. Pampus fragt   zur Stellungnahme des Abwasserwerkes nach, wie  bei der Gestaltung der zu den Gebäuden führenden Zuwegung sicherzustellen ist, dass aufgrund der dort entstehenden Neigungsverhältnisse kein Oberflächenwasser als indirekte Einleitung auf die öffentlichen Straßenflächen gelangen kann.

Herr Knott antwortet, dass die Grundstückseigentümer r den Bau geeigneter Versickerungsanlagen jeweils eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen müssen. Die Beratung der Bauherrschaft erfolgt durch das Abwasserwerk.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Enthaltung einstimmig dem Stadtrat folgende  Beschlussfassungen und den Satzungsbeschluss:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Heike und Volker Gülicher

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Eheleute Gülicher zur Kenntnis und stellt fest, dass in einem Bebauungsplan nach der Rechtsprechung die Verkehrsregelung nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt werden kann. Diese bleibt dem Straßenverkehrsrecht vorbehalten. Ob im vorliegenden Fall die Anordnung eines Einbahnstraßensystems erforderlich ist oder ob die Engstellen mit 4,00 m bzw. 4,30 m Breite in den bestehenden Zu- und Abfahrtswegen mit einer Länge von jeweils rund 50 Metern wegen des allgemein zu erwartenden geringen Verkehrsaufkommens unter Berücksichtigung der Sichtverhältnisse unbedenklich sind, wird mit den Fachbehörden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgestimmt. Im Aufstellungsverfahren wurden seitens des Oberbergischen Kreises keine diesbezüglichen Anregungen gegeben. Innerhalb des Wohngebietes ist die herzustellende Straßenbreite mit festgesetzten 6,00 m auf jeden Fall ausreichend für den Begegnungsverkehr dimensioniert.

 

Zu 2. Stellungnahme Ursula und Josef Puhl

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen zum neuen Wohngebiet durch den westlichen Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 24, Flurstück Nr.8, verlegt werden müssen, weil sich hier der topographische Tiefpunkt befindet und der Schmutzwasserkanal im Freigefälle in den vorhandenen Kanal im Neuen Weg geführt wird. Hierdurch werden auch die kürzesten Kanallängen erreicht. Der Stadtrat stellt ebenfalls fest, dass die Zu- und Abfahrt zum Grundstück Puhl während der Bauphase weitestgehend sicherzustellen ist. Abstimmungsgespräche mit den Anliegern erfolgen regelmäßig.

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Deutschen Telekom zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 4. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung des Plangebiets einschließlich der öffentlichen Verkehrsflächen zustimmend zur Kenntnis und stellt weiterhin fest, dass der Überflutungsschutz durch Notwasserwege sichergestellt wird. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Erschließungsträger ist abzuschließen.

 

Zu 5. Stellungnahme Westnetz

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme von Westnetz bezüglich der erforderlichen Niederspannungsnetzversorgung sowie der Straßenbeleuchtungsnetzerweiterung zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 6. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Brandschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Brandschutz entsprechend den Vorgaben der Brandschutzdienststelle sichergestellt wird.

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen entsprechend der Artenschutzprüfung zu berücksichtigen sind.

 

 

Wasserwirtschaft

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Wasserbehörde zustimmend zur Kenntnis.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass sich die Zulässigkeit von Wärmepumpen und Kleinwindanlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Die Marktstadt Waldbröl ist dem Klimaschutz verpflichtet und bevorzugt erneuerbare Energien. Die Betreiberpflichten sind dabei einzuhalten.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 113Bröl – Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 113Bröl – Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.