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Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage. Dies sei der voraussichtlich letzte mögliche Bebauungsplan nach Nr. § 13 b BauGB im Bereich der Stadt Waldbröl, sofern der Gesetzgeber nicht handelt.
StV. Pampus bittet darum künftig bei Firsthöhenbestimmungen auch die Geländehöhe oder einen Geländeschnitt mitanzugeben. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Stadtrat beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Stadtrat beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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