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Auszug - Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen (TOP 1.1) um 16:00 Uhr
III/180/2019 Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage. Dies sei der voraussichtlich letztegliche Bebauungsplan nach Nr. § 13 b BauGB im Bereich der Stadt Waldbröl, sofern der Gesetzgeber nicht handelt.

 

StV. Pampus bittet darum künftig bei Firsthöhenbestimmungen auch die Geländehöhe oder einen Geländeschnitt mitanzugeben.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55 Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.