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Vorlage - III/180/2019  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
28.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
18.09.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Planzeichnung  
BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Textl.Festsetzungen  
BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Begründung  
BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Artenschutz  

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 55, Flurstück Nr. 350 möchte auf dieser Parzelle im hinteren Bereich der Elbinger Straße in Hermesdorf ein Wohnhaus errichten. Da der Bebauungsplan Nr. 54 „Hermesdorf-Süd“ jedoch noch nicht baulich realisiert wurde, ist eine Erschließung aus diesem Bereich nicht möglich. Zur Umsetzung des Vorhabens muss somit die Zufahrt zu dem Hinterliegergrundstück über die Elbinger Straße erfolgen, über deren Verlängerung auch die jüngst umgesetzte Wohnbebauung im Bereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erschlossen wird. Hier ist bis auf Höhe des Flurstücks 229 die schadlose Schmutz- und Regenwasserbeseitigung durch das vorhandene Trennsystem gesichert.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung mit Ortsbesichtigung am 18.02.2019 einstimmig beschlossen, dass für den Bereich Hermesdorf „Elbinger Straße“ unter Berücksichtigung der Hinterliegergrundstücke ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt werden soll. Weitere Eigentümer haben jedoch kein Interesse an der Baulandausweisung. Somit beabsichtigt die Marktstadt Waldbröl, anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf südlich der Danziger Straße auf ca. 2.748 m² ein Wohngebiet zu entwickeln. Es handelt sich um die Flurstücke 229, 350 und 126 tlw. (Straße) in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 55. Der Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl stellt für diesen Bereich Wohnbauflächen dar.

 

Südlich der Danziger Straße liegen die Flurstücke 341, 342, 241, 322, 348, 347 und 234 tlw. (östliche Teilfläche) in der Innenbereichssatzung "Danziger Straße/Elbinger Straße" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB mit Rechtskraft vom 03.05.2017. Die südlich des Plangebietes gelegenen Flurstücke 349, 320 und 321 liegen im Geltungsbereich des seit 2002 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 54 „Hermesdorf-Süd“, der für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt. Dieser umfasst auch die vorhandene Bebauung an der Königsberger Straße 21 bis 23, ist darüber hinaus jedoch seit dem Jahr 2002 nicht umgesetzt worden.

 

Auf Basis von Vorgesprächen des Vorhabenträgers mit dem Oberbergischen Kreis ist eine Genehmigung von Wohnhausvorhaben gemäß § 35 BauGB auf den genannten Flurstücken nicht möglich, sodass die angestrebte Wohngebietsentwicklung mit der notwendigen städtebaulichen Ordnung nur über einen Bebauungsplan erfolgen kann. Dieser umfasst sowohl die zukünftigen Wohngebietsflächen als auch den Bereich der Elbinger Straße bis zum Knoten Danziger Straße, um über den Bebauungsplan sowohl die notwendige geordnete städtebauliche Entwicklung als auch dessen ordnungsgemäße Erschließung zu sichern.

 

Um in diesem Bereich möglichst schnell Wohnbauland im äußerst angespannten Grundstücksmarkt der Marktstadt Waldbröl schaffen zu können, erfolgt die städtebauliche Sicherung gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit  § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Der § 13b BauGB wurde im Jahr 2017 eingeführt. Seine Gültigkeit läuft bis zum 31. Dezember 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes förmlich eingeleitet sein. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

Grundvoraussetzung ist, dass Wohnnutzung festgesetzt werden soll und die Größe der Grundfläche weniger als 10.000 m² beträgt. Zusätzlich ist der § 13b nur dann umsetzbar, wenn der Bebauungsplan an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.

 

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl können drei Wohnhäuser errichtet werden. Es soll ein Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt werden. Maximal sind zwei Vollgeschosse zulässig. Zusätzlich werden Höhenfestsetzungen getroffen. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4; es sollen nur Einzelhäuser zulässig sein. Als Dachform werden ausschließlich Satteldächer mit einer Neigung von 20° bis 45° möglich sein. Weitere gestalterische Festsetzungen treten hinzu. Die Einzelheiten sind dem Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55 Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Anlagen:

 

Bebauungsplanentwurf – Planzeichnung und Textliche Festsetzungen

Begründung

Artenschutzprüfung – nur online verfügbar

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Planzeichnung (332 KB)      
Anlage 2 2 BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Textl.Festsetzungen (345 KB)      
Anlage 3 3 BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Begründung (108 KB)      
Anlage 4 4 BP 55 - Hermesdorf-Süd II - Artenschutz (965 KB)