Bürgerinformationssystem
Es wird auf die Ortsbesichtigung hingewiesen.
StV. Pampus erklärt, dass man keine Probleme mit der Bebauung habe, bittet aber nochmals darum die Espe an der Straßenböschung zu erhalten. Evtl. müsse auch die Lampe dort versetzt werden und auch die Zufahrt an der Böschung sei zu prüfen.
Herr Knott sagt zu, dass der Erhalt der Espe und auch die Zufahrt im landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgenommen werden. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen im Bereich Schnörringer Straße, Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 158.
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