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Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 A "Rauher Siefen" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/175/2019 Bebauungsplan Nr. 25 A "Rauher Siefen" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwassereinleitung erfolgt in den bestehenden Mischwasserkanal in der Straße „Rauher Siefen“. Da keine wesentliche Änderung für die vorhandene Abwasseranlage entstehen wird, soll der Netzplan zu einem späteren Zeitpunkt fortgeschrieben werden. Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet, sondern muss einem ortsnahen Gewässer zugeführt oder auf dem Grundstück gemeinwohlverträglich versickert werden. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. An der Straßenverkehrsfläche mit der vorhandenen Niederschlagswasserbeseitigung ändert sich nichts. Die Begründung zum Bebauungsplan enthält diese grundsätzlichen Aussagen bereits.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbands zustimmend zur Kenntnis. Das anfallende Schmutzwasser wird in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und das Gebiet bei der nächsten Netzplanüberarbeitung berücksichtigt.

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in brandschutzrechtlicher, landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 25 A „Rauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 A „Rauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.