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Bürgermeister Koester führt aus, dass bei diesem Thema in erster Linie der Oberbergische Kreis gefordert ist, der im Kreisausschuss am 19.09.2019 und im Kreistag am 10.10.2019 den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gem. § 43 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz NRW i. V. m. den §§ 22 und 29 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Saatkrähenbrutkolonie im Königsbornpark in Waldbröl zur Beschlussfassung vorliegen hat.
StV. A. Steiniger bekräftigt, dass man keine Bebauung des Königsbornparks möchte und er sei zuversichtlich, dies mit den vorhandenen Mitteln erreichen zu können.
StV. Hein bemerkt, dass durch den in Rede stehenden Zeitungsartikel eine gewisse Verwirrung aufgekommen sei und sie sich frage, ob die Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Saatkrähenkolonie nach wie vor greifen würden.
Städt. Verw.-Rat Knott geht davon aus, dass die Verordnung in Kraft tritt und somit Schutzfunktion entfaltet. Darüber hinaus kann in dem Bereich durch den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ein Bauvorhaben aufgeschoben werden. Ein Bebauungsplan dürfe jedoch nicht nur aus einer Grünfläche bestehen, sondern als Mindestanforderung müsse eine geringe Bautätigkeit im Randbereich des Königsbornparkes ausgewiesen werden.
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