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Auszug - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen - Sachstandsbericht zum Erlass einer ordnunsgbehördlichen Verordnung gemäß § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW in Verbindung mit §§ 22 und 29 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Saatkrähenbrutkolonie im Königsbornpark in Waldbröl durch den Oberbergischen Kreis  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.4
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/200/2019 Gemeinsamer Antrag der StV. Hein und Kronenberg
- Sachstandsbericht zum Erlass einer ordnunsgbehördlichen Verordnung gemäß § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW in Verbindung mit §§ 22 und 29 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Saatkrähenbrutkolonie im Königsbornpark in Waldbröl durcfh den Oberbergischen Kreis
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

rgermeister Koester führt aus, dass bei diesem Thema in erster Linie der Oberbergische Kreis gefordert ist, der im Kreisausschuss am 19.09.2019 und im Kreistag am 10.10.2019 den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung gem. § 43 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz NRW i. V. m. den §§ 22 und 29 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Saatkrähenbrutkolonie im Königsbornpark in Waldbröl zur Beschlussfassung vorliegen hat.

 

StV. A. Steiniger bekräftigt, dass man keine Bebauung des Königsbornparks möchte und er sei zuversichtlich, dies mit den vorhandenen Mitteln erreichen zu können.

 

StV. Hein bemerkt, dass durch den in Rede stehenden Zeitungsartikel eine gewisse Verwirrung aufgekommen sei und sie sich frage, ob die Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Saatkrähenkolonie nach wie vor greifen würden.

 

Städt. Verw.-Rat Knott geht davon aus, dass die Verordnung in Kraft tritt und somit Schutzfunktion entfaltet. Darüber hinaus kann in dem Bereich durch den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ein Bauvorhaben aufgeschoben werden. Ein Bebauungsplan dürfe jedoch nicht nur aus einer Grünfläche bestehen, sondern als Mindestanforderung müsse eine geringe Bautätigkeit im Randbereich des Königsbornparkes ausgewiesen werden.