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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße "Auf der Taschen"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/187/2019 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße "Auf der Taschen"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III / 60/643-03
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße „Auf der Taschen“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße Auf der Taschen wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt  160.399,28 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS./. 16.039,93

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von  144.359,35

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 144.359,35  wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeitge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet betgt 8.222 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

144.359,35 € zu verteilender Aufwand =17,5570 / bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 8.222 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstück Nr. 236, 227, 100, 294, 295, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 280, 281, 282.