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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße „Auf der Taschen“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße Auf der Taschen wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 160.399,28 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS./. 16.039,93€ wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 144.359,35 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 144.359,35 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 8.222 VRE.
Beitragsberechnung: 144.359,35 € zu verteilender Aufwand =17,5570 € / m² bei I Vollgeschoss Verrechnungseinheiten 8.222 VRE
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstück Nr. 236, 227, 100, 294, 295, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 280, 281, 282.
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