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Auszug - Fortschreibung „Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025“  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/220/2019 Fortschreibung „Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025“
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III 60/600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Rat Knott berichtet aus der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und für Bauen und Verkehr am 19.09.2019, wo dieser Tagesordnungspunkt beraten wurde.

 

StV. Greb gibt zu Protokoll, dass die FDP diesem Tagesordnungspunkt zustimmen wird, obwohl sie gegen den geplanten Umbau der Kaiserstraße ist. Es sei wichtig, gegenüber dem Fördergeber Einmütigkeit zu demonstrieren.

 

StV. Hein stellt fest, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem in Rede stehenden Konzept positiv gegenüber steht. Das Hallenbad sei wichtig; die gewünschte Warmküche jedoch nicht. In dem Sinn sei man für das Gesamtkonzept aber gegen die Einrichtung einer Warmküche im Hallenbad und die entsprechende Veranschlagung.

 

StV. A. Steiniger mahnt, gegenüber dem Fördergeber ein Bild der Geschlossenheit abzugeben.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 6 Gegenstimmen die Aufnahme der Bistro-Küche als komplette Warmküche im Gartenhallenbad für Alle in das fortgeschriebene Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025“, Stand August 2019.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 3 Gegenstimmen

 

  1. das fortgeschriebene Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025, Stand August 2019 (Anlage 2),
  2. die Ziele des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes vom April 2013 sowie die Gebietskulisse werden bestätigt,
  3. das fortgeschriebene Maßnahmenprogramm mit Anlage 1 wird beschlossen.