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Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 G "Hermesdorf-Breitenfeld" der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Niedergeilenkausen, Kostengarten, 16:15 Uhr
III/261/2019 Bebauungsplan Nr. 11 G "Hermesdorf-Breitenfeld" der Marktstadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Sitzung am 07.06.2017, in der die Erweiterung der Firma „Teileland“ bereits beraten wurde.

Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage. Er weist zusätzlich darauf hin, dass im östlichen Bereich ein Schmutzwasserkanal verläuft und das Baufeld sich dadurch noch etwas verändern kann.

StV. Maik Steiniger erklärt, dass die Anwohner Bedenken wegen der Zuwegung haben. Da die Kunden auch   die Straße Breitenfeld  regelmäßig befahren, wird dies als sehr störend empfunden. Er fragt nach, ob es die Möglichkeit einer Abtrennung gibt.

Herr Knott antwortet, dass die Straße Breitenfeld eine öffentliche Straße ist und er daher keine Möglichkeit der Abtrennung sieht.


 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 GHermesdorf-Breitenfeld der Marktstadt Waldbröl nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich  die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 GHermesdorf-Breitenfeld der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.