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StV. Hein führt aus, dass nach dem heutigen Beschluss zum Klimanotstand jetzt bei dieser neuen Satzung auf die ökologischen Maßnahmen geachtet werden sollte. Herr Knott führt aus, das seit je her die Satzungen der Eingriffsregelung unterliegen und auch hier ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt werden muss. Er sieht es als sinnvoll an die Ortschaft durch diese Einbeziehung abzuschließen. Zunächst müsse jedoch abgeklärt werden, ob die Eigentümer der Parzellen 77 u. 78 einverstanden sind und sich an den Kosten beteiligen. Mit dem heutigen Beschluss soll den Antragstellern zunächst Sicherheit gegeben werden, dass diese Erweiterung politisch so gewollt ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen mit der Abgrenzung im Anlageplan.
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