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Bürgermeister Koester verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Energie , Bauen und Verkehr sowie Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung geführten Vorberatungen. In diesen Ausschüssen hat man sich darauf verständigt, als Resolutionstext den Antragstext aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu nehmen.
Beschluss: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 4 Gegenstimmen, die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes zu unterstützen und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität. - Die Stadt Waldbröl wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
- Die Stadt Waldbröl orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
- Die Stadt Waldbröl fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht ist.
- Die Stadt Waldbröl fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
[1] Die Begriffe „Climate Emergency“ resp. „Klimanotstand“ sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.
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