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StV. Giebeler erläutert den Antrag und betont, dass insbesonders der im Oberbergischen Kreis erfolgreich praktizierte Vertragsnaturschutz dadurch gefährdet ist, dass die Landwirtschaft nun jede zur Verfügung stehende Fläche zur Ausbringung des Düngers heranziehen muss, um die Nitratvorgaben einzuhalten. Somit wären die Flächen, die bisher im Vertragsnaturschutz betreut wurden und nicht gedüngt wurden, gefährdet. Obwohl das Thema in anderen Bereichen Deutschlands, wo intensive Landwirtschaft im großen Stil praktiziert würde, mit Sicherheit seine Berechtigung hätte, träfe dies im Oberbergischen nicht zu. Die hiesigen Grenzwerte wären absolut unproblematisch und somit bestünde überhaupt keine Notwendigkeit, irgendetwas zu ändern.
StV. Hein unterstützt diese Sichtweise und führt aus, dass die Situation der Landwirte generell auch ein Thema für den Rat sein müsse. Es sei wichtig, mit der örtlichen Landwirtschaft Solidarität zu üben.
StV. Hennlein betont, dass die Nitratbelastung in dieser Region überhaupt kein Thema sei. Man habe mit der Landwirtschaft sehr gut zusammengearbeitet und insbesondere der Vertragsnaturschutz wurde erfolgreich praktiziert. Er sehe jedoch bei Umsetzung der neuen Vorschrift dieses gefährdet. Es gelte, die Landwirtschaft hier ein Stück weit in Schutz zu nehmen.
StV. A. Steiniger weist darauf hin, dass die Landwirtschaft durch immer mehr Vorschriften eingeengt würde, die in vielen Fällen auch finanzielle Auswirkungen auf die zum großen Teil bäuerlichen Familienbetriebe hätten. Es sei letzten Endes auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit, ob diese Vorgaben überhaupt noch umsetzbar seien. Es sei wichtig, da anzusetzen, wo Probleme offenkundig wären. Dies sei der sog. Gülletourismus, wo man längst hätte einschreiten müssen.
StV. Greb unterstützt ebenfalls die Ansicht, die örtliche Landwirtschaft zu schützen und entsprechend tätig zu werden. Beschluss:
Der Rat fasst einstimmig den nachstehenden Beschluss:
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