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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:
Zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises
Landschaftspflege und Bodenschutz
Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer und bodenschutzrechtlicher Sicht. Für den planexternen Ausgleich im Rahmen des bestehenden Ökokontos der Marktstadt Waldbröl wird nicht mehr die Ökokontofläche P 57-0011 „Obstwiese Bladersbach“ herangezogen, weil hier die Unternutzung der Streuobstwiesenfläche ohne weitere vertragliche Nutzungsregelung (intensive landwirtschaftliche Nutzung ist zulässig) erfolgt und somit nicht für den Bodenausgleich geeignet ist. Stattdessen erfolgt die Abbuchung der Öko- und der Bodenpunkte von der Ökokontofläche P 57-0010 „Glatthaferwiese Neuenhähnen-Trösten“. Hierbei handelt es sich um eine artenreiche Glatthafer-Mähwiese mit extensiver Nutzung. Daneben wurde eine Weißdornhecke als Nahrungs- und Bruthabitat für den Neuntöter angelegt. Diese ökologische Ausgleichsmaßnahme wurde bereits durchgeführt. Die grundbuchrechtliche Sicherung mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit) ist erfolgt. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag und die Begründung wurden dementsprechend angepasst. Die Maßnahmen des städtischen Ökokontos liegen der Unteren Naturschutzbehörde zur Führung des Ausgleichskatasters vor. Die Abbuchung des externen Ausgleichs erfolgt unmittelbar vor Inkrafttreten der Satzung. Mit den Grundstückseigentümern bzw. Vorhabenträgern innerhalb des Satzungsgebiets wurden städtebauliche Verträge zum Erwerb von Öko- und Bodenpunkten sowie zum Erhalt der Vegetation des Gewässerrandstreifens abgeschlossen.
Die Hinweise aus bodenschutzrechtlicher Sicht nimmt der Stadtrat zustimmend zur Kenntnis.
Artenschutz
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.
Brandschutz
Der Stadtrat stellt fest, dass die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden.
Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgenden Satzungsbeschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 4. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth folgende
S A T Z U N G
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 19.02.2020 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
(1) Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth in der Fassung vom 19.01.2011 wird am südwestlichen Ortsrand im Bereich „Denklinger Straße“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.
(2) Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 113 und Teile aus Nr. 89 und Nr. 90 südlich des Wilkenrother Baches.
(3) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.
(4) Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung sind mit der Marktstadt Waldbröl Städtebauliche Verträge zur Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos (externer Ausgleich) abzuschließen.
§ 2
(2) Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
§ 3
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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