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Vorsitzender Steiniger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf – Biebelshofer Weg" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf – Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig, für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf – Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 D "Hermesdorf – Biebelshofer Weg" der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 D „Hermesdorf – Biebelshofer Weg“ der Marktstadt Waldbröl die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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