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Auszug - Einziehung der Wirtschaftswege, Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271, 272 in Waldbröl, Krahwinkel mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt TOP 1 vor Ort am Hallenbad an der Vennstraße um 16.00 Uhr
III/381/2020 Einziehung der Wirtschaftswege, Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271, 272 in Waldbröl, Krahwinkel mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtamtsrat Kaesberg teilt mit, dass der Einziehung der Wirtschaftswege ein Streit unter den Anliegern der Wirtschaftswege „Kornhahn“ zugrunde liegt, über den die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises entschieden hat. Die Wirtschaftswege werden eingezogen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet, da diese Wege eine verkehrliche und erschließungsrechtliche Funktion für die angrenzenden Grundstücke und das Ferienhausgebiet Krahwinkel erfüllen.

 

Die Anlieger sprechen sich gegen die Einziehung der Wirtschaftswege aus, da sie die Gefahr sehen, in ihrer Ruhe gestört zu werden. Gleichzeitig fordern sie immer wieder Ausbesserungsarbeiten an Wirtschaftswegen. Auch nach Einziehung der Wirtschaftswege wird kein Durchgangsverkehr entstehen.

 


 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl einstimmig,

 

1. den Einspruch der Anlieger des Ferienhausgebietes zurückzuweisen,

 

2.  die Wirtschaftswege und die Wirtschaftswege zugleich Holzabfuhrwege in Krahwinkel, Kornhahn Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272 einzuziehen und hierzu die als Anlage beigefügte Satzung zur Wegeeinziehung für die vorgenannten Wege unter Ziffer. 2

 

        und

 

3. nach Rechtskraft der Wegeeinziehungen, die Wege Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.