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Auszug - Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin und des Rates am 13.09.2020  

 
 
Sitzung des Haupt- und FInanzausschusses mit Ratskompetenz
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:41 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/434/2020 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin und des Rates am 13.09.2020
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Claudia Borschel
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Dir. Domke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden einstimmigen


Beschluss:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Wahl der Bürgermeisterin und die Wahl des Rates am 13.09.2020 nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes NRW und der Kommunalwahlordnung NRW ordnungsgemäß durchgeführt wurde und

 

-  eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

-  Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung

    nicht vorgekommen und

 

-  Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben worden sind.

 

2.  Der Rat beschließt gemäß § 40 KWahlG NRW die Wahl der Bürgermeisterin und des

   Rates der Marktstadt Waldbröl für gültig zu erklären.
 

 

 

 

rgermeisterin Weber hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.