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Städt. Verw.-Dir. Domke erläutert die Beschlussvorlage.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Wahl der Bürgermeisterin und die Wahl des Rates am 13.09.2020 nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes NRW und der Kommunalwahlordnung NRW ordnungsgemäß durchgeführt wurde und
- eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,
- Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen und
- Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben worden sind.
2. Der Rat beschließt gemäß § 40 KWahlG NRW die Wahl der Bürgermeisterin und des Rates der Marktstadt Waldbröl für gültig zu erklären.
Bürgermeisterin Weber hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. |
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