Bürgerinformationssystem
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Nach Klärung einiger Fragen durch Fachbereichsleiter Kiefer wird folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss mit Ratskompetenz beschließt einstimmig
1. den Einspruch der Anlieger des Ferienhausgebietes zurückzuweisen.
2. die Wirtschaftswege und die Wirtschaftswege zugleich Holzabfuhrwege in Krahwinkel, Kornhahn Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272 einzuziehen und hierzu die als Anlage beigefügte Satzung zur Wegeeinziehung für die vorgenannten Wege unter Ziffer. 2
3. nach Rechtskraft der Wegeeinziehungen, die Wege Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272 dem öffentlichen Verkehr zu widmen. |
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