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Auszug - 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Waldbröl-West"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wegen der aktuellen Pandemielage wird gebeten, die Ortsbesichtigungen für die neuen Baulandausweisungen im Vorfeld der Sitzung idividuell vorzunehmen und ggf. in den Fraktionen zu beraten.
III/480/2021 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Waldbröl-West"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Vorlage.

StV. Hein hat eine Frage zur Eingriffsregelung und den erforderlichen Ausgleich über das städtische Ökokonto. Siechte wissen, um wieviel Ökopunkte es sich handelt. Außerdem stellt sie die Frage, warum der Ausgleich einer privaten Maßnahme darüber erfolgt und  nicht auf dem Grundstück vorgenommen wird. Herr Kiefer bestätigt, dass der Antrag von einem Privateigentümer gestellt worden sei. Vom Grundsatz her ist es immer so, dass im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen   auch ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt wird, aus dem dann der notwendige ökologische Ausgleich hervorgeht. Die Höhe könne man aber noch nicht beziffern und werde erst im laufenden Verfahren ermittelt. Die Stadtverwaltung möchte den Ausgleich primär über das städtische Ökokonto abwicklen, weil in der vergangenen Zeit  die Umsetzung privater Maßnahmen nicht immer zufriedenstellend verlaufen ist. Gerade auf Privatgrundstücken wurden die Maßnahmen nachlässig umgesetzt. Wenn der Antragsteller die Maßnahmen mit einem entsprechenden Geldbetrag über das städtische Ökokonto ablöst, habe man die Gewähr, dass der Ausgleich dann auch zu hundert Prozent erbracht wird. StV. Hein kritisiert, der Ausgleich erfolge dann irgendwo im Kreisgebiet und nicht mehr auf dem Grundstück des Bauvorhabens. Sie wünscht sich zu dem Thema, die Praxis des Ausgleiches für zukünftige Bebauungen, nochmal eine Grundsatzdiskussion in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses.

Herr Kiefer erklärt, dass die Maßnahmen des städtischen Ökokontos mit dem Oberbergischen Kreis abgestimmt werden und dem entsprechend zuzuordnen sind. Die Maßnahmen werden dann auch immer im städtischen Gebiet umgesetzt und somit sei auch die Ortsbezogenheit gegeben.

StV. Hein stellt den Antrag, ab der Straße Mühlenberg nur eine maximale Bautiefe von 20 Metern zuzulassen.

Vorsitzendersst darüber abstimmen. Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden  


 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Aufstellung der 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Waldbröl-West“, Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 61, Flurstück Nr. 83 in Waldbröl, Mühlenberg. Das Grundstück ist im Anlageplan rot markiert.