Bürgerinformationssystem
Vorsitzender Steiniger verweist auf die Vorlage. StV. Hein hat eine Frage zur Eingriffsregelung und den erforderlichen Ausgleich über das städtische Ökokonto. Sie möchte wissen, um wieviel Ökopunkte es sich handelt. Außerdem stellt sie die Frage, warum der Ausgleich einer privaten Maßnahme darüber erfolgt und nicht auf dem Grundstück vorgenommen wird. Herr Kiefer bestätigt, dass der Antrag von einem Privateigentümer gestellt worden sei. Vom Grundsatz her ist es immer so, dass im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen auch ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt wird, aus dem dann der notwendige ökologische Ausgleich hervorgeht. Die Höhe könne man aber noch nicht beziffern und werde erst im laufenden Verfahren ermittelt. Die Stadtverwaltung möchte den Ausgleich primär über das städtische Ökokonto abwicklen, weil in der vergangenen Zeit die Umsetzung privater Maßnahmen nicht immer zufriedenstellend verlaufen ist. Gerade auf Privatgrundstücken wurden die Maßnahmen nachlässig umgesetzt. Wenn der Antragsteller die Maßnahmen mit einem entsprechenden Geldbetrag über das städtische Ökokonto ablöst, habe man die Gewähr, dass der Ausgleich dann auch zu hundert Prozent erbracht wird. StV. Hein kritisiert, der Ausgleich erfolge dann irgendwo im Kreisgebiet und nicht mehr auf dem Grundstück des Bauvorhabens. Sie wünscht sich zu dem Thema, die Praxis des Ausgleiches für zukünftige Bebauungen, nochmal eine Grundsatzdiskussion in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses. Herr Kiefer erklärt, dass die Maßnahmen des städtischen Ökokontos mit dem Oberbergischen Kreis abgestimmt werden und dem entsprechend zuzuordnen sind. Die Maßnahmen werden dann auch immer im städtischen Gebiet umgesetzt und somit sei auch die Ortsbezogenheit gegeben. StV. Hein stellt den Antrag, ab der Straße Mühlenberg nur eine maximale Bautiefe von 20 Metern zuzulassen. Vorsitzender lässt darüber abstimmen. Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Aufstellung der 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Waldbröl-West“, Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 61, Flurstück Nr. 83 in Waldbröl, Mühlenberg. Das Grundstück ist im Anlageplan rot markiert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||