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Auszug - Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:25 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wir bitten um Zusammenkunft in Niederhausen um 16.00 Uhr
IV/490/2021 Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements
hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartmut SchröderAktenzeichen:III / IV
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren hat die Häufigkeit von Starkregenereignissen zugenommen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung, die Ausdruck der klimatischen Veränderungen ist, auch in Zukunft fortsetzen wird.

 

Herr Wagner äerte den Vermerk, dass die zitierte „Eigenverantwortung“ sich auf den Hochwasserschutz beziehe. Wichtig sei es, nun die Kommunikation bzgl. der Risiken frühzeitig darzulegen. Der Bürger soll also frühestmöglich aufgeklärt werden.

 

Herr Greb äerte seine Sorgen, dass die ndelung der Informationen und die daraus resultierenden Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt vom Kreis auf die Kommunen verteilt würde. Er befürchte steigende Kosten für die Marktstadt Waldbröl und damit den Bürger.

 

Frau Bourtscheidt äerte die Bitte, den Ausschuss für Umwelt mit in die zukünftigen Gespräche mit einzubeziehen.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig, der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt, der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis zur Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements zuzustimmen und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der örV. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der örV, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben sollten.