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Vorlage - IV/490/2021  

 
 
Betreff: Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements
hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartmut SchröderAktenzeichen:III / IV
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
11.03.2021 
Sitzung des Betriebsausschusses (offen)   
Ausschuss für Bauen und Verkehr Vorberatung
16.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
19.05.2021 
Sitzung des Rates der Markt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche-Vereinbarung  

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Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren hat die Häufigkeit von Starkregenereignissen zugenommen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung, die Ausdruck der klimatischen Veränderungen ist, auch in Zukunft fortsetzen wird.

 

Wenngleich die Starkregenvorsorge nach § 46 Landeswassergesetz (LWG) eine kommunale Aufgabe ist, hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherfragen des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 06.02.2020 dieser Thematik angenommen und die Kreisverwaltung einstimmig beauftragt, die Zulässigkeit und Umsetzbarkeit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagements auf Kreisebene zu prüfen (z.B. Angebotseinholung, Fördermittelprüfung).

 

Auf dieser Basis haben zwischenzeitlich Abstimmungen zwischen dem Kreis, der Marktstadt Waldbröl und den übrigen Kommunen sowie den Wasserverbänden und der Bezirksregierung Köln als Fördermittelgeber stattgefunden. Die Bezirksregierung begrüßt dieses gemeinschaftliche Projekt und hat hierfür eine Förderung in Höhe von 50 % in Aussicht gestellt. Auch die Wasserverbände haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert.

 

Aus nahezu allen Städten und Gemeinden liegt der Kreisverwaltung zwischenzeitlich eine positive Resonanz für die geplante gemeinsame Initiative vor. Lediglich in zwei Kommunen besteht derzeit noch Abstimmungsbedarf.

 

Um die Kooperation auf eine fundierte rechtliche Basis zu stellen, wurde die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung verfasst, die vom Kreis und allen Städten und Gemeinden unterzeichnet werden soll.

 

Die voraussichtlichen Kosten für das Starkregenrisikomanagement betragen nach erster Prognose zwischen 300.000 € und 400.000 €. Die nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten werden auf die Städte und Gemeinden im Rahmen einer "Spitzabrechnung" und darüber hinaus basierend auf der Flächengröße der jeweiligen Kommune verteilt. Diese Verteilungsmodalitäten sollen in einer neben der örV separat abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung ebenso geregelt werden wie die Ausnahme, dass die Kommunen, die bereits eigenständig ein Starkregenrisikomanagement in Auftrag gegeben haben, nicht in die Kostenverteilung für die Konzepterstellung mit einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um die Stadt Gummersbach, die Stadt Hückeswagen, die Stadt Wiehl und die Stadt Wipperfürth. Alle genannten Kommunen sind aber bereit, die Daten ihrer jeweiligen Konzepte in ein kreisweites Starkregenrisikomanagement zu integrieren. Evtl. hierfür anfallende Kosten sollen aus dem Kreishaushalt übernommen werden.

 

Durch das gemeinsame Konzept wird neben einer geringeren personellen Belastung in den Kommunen als Synergie eine deutliche Kosteneinsparung erwartet.

 

Nach Abschluss der Vereinbarung sind folgende weitere Schritte geplant:

 

1. Ausschreibung der Leistungen auf der Basis der "Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement"

2. Förderantragstellung bei der Bezirksregierung Köln

3. Auftragsvergabe und Erstellung des kreisweiten Starkregenrisikomanagements

 

Mit der Fertigstellung des kreisweiten Starkregenrisikomanagements ist frühestens im Jahr 2022 zu rechnen.

 

Nach Rücksprache beim Oberbergischen Kreis liegt der Anteil der Marktstadt Waldbröl in etwa bei 16.000 €.

 

Im Haushaltsplan 2021 wurde der städtische Kostenanteil in Höhe von 16.000 € konsumtiv bei dem Produkt 1.13.02.01 "öffentliche Gewässer" veranschlagt.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt, der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt, der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis zur Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomangements zuzustimmen und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der örV. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der örV, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben sollten.

 

 

Im Auftrag    Im Auftrag

 

 

 

Kiefer         Schröder


 

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Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtliche-Vereinbarung (169 KB)