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Auszug - Antrag auf Einziehung eines Teilstückes der öffentlichen Straße „Am Bitzenweiher“ in Waldbröl, Hoff  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: 16:30 Uhr Ortsbesichtigung zu TOP 15, Treffpunkt vor Ort in Hoff, Am Bitzenweiher
III/489/2021 Antrag auf Einziehung eines Teilstückes der öffentlichen Straße „Am Bitzenweiher“ in Waldbröl, Hoff
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


 

Vorsitzende Pampus erklärt sich für befangen, da es sich bei den Antragstellern um ihren Sohn und ihre Schwiegertochter handelt. Frau Pampus nimmt an der Beratung nicht teil.

 

Die überwiegende Auffassung der Ausschussmitglieder ist, dass eine Einziehung erfolgen sollte, um den Antragstellern bei Umsetzung ihrer Gebäudeherrichtung zu helfen. Die übrigen Anlieger sollten der Einziehung auch zustimmen. Herr Kiefer geht nochmals auf die Voraussetzungen für eine Einziehung nach §7 StrWG NRW bei öffentlichen Straßen ein. Unstrittig ist, dass es sich bei dem Antrag keine dem öffentlichen Wohl dienende Maßnahme handelt. Solange eine Verkehrsbedeutung gegeben ist (auch wenn die Nutzung auch noch so gering ist) ist eine Einziehung unzulässig. Er erläutert nochmals, dass bei einer Einziehung die Straße Am Bitzenweiher in zwei Teilstücke ohne Wendemöglichkeit geteilt würde. Die vorgetragenen Argumente haben keinen Einfluss auf die bisherige Einschätzung der Verwaltung, dass eine Einziehung rechtlich nicht begründbar ist. In der weiteren Diskussion wird vorgeschlagen, dass die Verwaltungsungsmöglichkeiten erarbeiten sollte, die den Antragstellern helfen, ihre baulichen Maßnahmen am Gebäude umzusetzen.

 

Eine empfehlende Entscheidung des Ausschusses zum Einziehungsantrag wird heute nicht getroffen. Die Beratung und Entscheidung wird auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, Lösungen zu erarbeiten, die es den Antragstellern ermöglichen, die baulichen Maßnahmen an ihrem Gebäude zu verwirklichen. Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr erneut beraten.