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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage. StV. Hein hat eine Frage zur kanalmäßigen Erschließung. Herr Kiefer antwortet, dass nach seiner Kenntnis das Gebäude Auf dem Heidchen 2 bereits am Kanal angeschlossen ist, so dass er davon ausgeht, dass auch dieses Grundstück an den Abwasserkanal angeschlossen werden kann. Unabhängig davon gehe es erstmal darum Baurecht zu schaffen, die Erschließung sei dann vom späteren Bauherrn nachzuweisen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die Aufstellung der 6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen im Bereich „Auf dem Heidchen“, Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 38, Flurstück Nr. 286. Das Grundstück ist im Lageplan rot markiert.
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