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Auszug - 6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wegen der aktuellen Pandemielage wird gebeten, die Ortsbesichtigungen für die neuen Baulandausweisungen im Vorfeld der Sitzung idividuell vorzunehmen und ggf. in den Fraktionen zu beraten.
III/496/2021 6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.

StV. Hein hat eine Frage zur kanalmäßigen Erschließung. Herr Kiefer antwortet, dass nach seiner Kenntnis das Gebäude Auf dem Heidchen 2 bereits am Kanal angeschlossen ist, so dass er davon ausgeht, dass auch dieses Grundstück an den Abwasserkanal angeschlossen werden kann. Unabhängig davon gehe es erstmal darum Baurecht zu schaffen, die Erschließung sei dann vom späteren Bauherrn nachzuweisen.

 


 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die Aufstellung der 6. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen im Bereich „Auf dem Heidchen“, Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 38, Flurstück Nr. 286. Das Grundstück ist im Lageplan rot markiert.