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Auszug - 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wegen der aktuellen Pandemielage wird gebeten, die Ortsbesichtigungen für die neuen Baulandausweisungen im Vorfeld der Sitzung idividuell vorzunehmen und ggf. in den Fraktionen zu beraten.
III/504/2021 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.

StV. Hein fragt nach, warum die Bautiefe so ausgewiesen wurde und ob man festlegen kann, dass die Obstbäume vorne an der Straße erhalten bleiben.

Herr Kiefer erklärt, dass sich die Bautiefe an der vorhandenen Nachbarbebauung orientiert. Hierdurch wurde eine einheitliche Struktur entwickelt. Hinsichtlich der Erhaltung der Obstbäume könnte man sicherlich mit dem Antragsteller reden.


 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth im Bereich „Denklinger Straße“, Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 86. Das Grundstück ist im Lageplan rot markiert.

 

Der Ausschuss hat den Wunsch, dass die Obstbäume an der Denklinger Straßeglichst erhalten bleiben.