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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage. StV. Hein fragt nach, warum die Bautiefe so ausgewiesen wurde und ob man festlegen kann, dass die Obstbäume vorne an der Straße erhalten bleiben. Herr Kiefer erklärt, dass sich die Bautiefe an der vorhandenen Nachbarbebauung orientiert. Hierdurch wurde eine einheitliche Struktur entwickelt. Hinsichtlich der Erhaltung der Obstbäume könnte man sicherlich mit dem Antragsteller reden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth im Bereich „Denklinger Straße“, Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 86. Das Grundstück ist im Lageplan rot markiert.
Der Ausschuss hat den Wunsch, dass die Obstbäume an der Denklinger Straße möglichst erhalten bleiben.
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