Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Domke erläutert hierzu, dass der Beschluss vorerst nur für die Monate Februar bis Mai gefasst werden solle; der Minderertrag betrüge dann rund 60.000,-- €. Wenn eine entsprechende Beschlussfassung für Juni notwendig werde, könne diese in der Juni Sitzung des Rats erfolgen. Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis. Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass die Marktstadt Waldbröl die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.06.2015 und dem Nachtrag I. vom 26.06.2019 für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) für den Zeitraum vom 01. Februar 2021 bis 31. Mai 2021 aussetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |