Bürgerinformationssystem
Frau Franke erklärt, dass der Bebauungsplan Nr. 101 „Campingpark“ im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan 101A „Rollsportpark Klus“ aufgehoben werden soll. Die Aufhebung soll im Normalverfahren durchgeführt werden. Anlass dazu ist die derzeit nicht vorhandene Nutzung als Campingplatz. Durch den Aggerverband erfolgte bereits eine Renaturierung der Talaue des Gewässers Bröl. Die Entwicklung einer Teilfläche des ehemaligen Campingparks zu einem Rollsportpark soll durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ermöglicht werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet (Aufstellungsbeschluss).
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
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