Bürgerinformationssystem
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Beschluss :
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
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