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Auszug - I. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Waldbröl vom 15.01.1998  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
20/186/2005 I. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Waldbröl vom 15.01.1998
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Petri, RolfAktenzeichen:20/957-01
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Stadtkämmerer Petri erläutert die vorgelegte Beschlussvorlage

Stadtkämmerer Petri erläutert die vorgelegte Beschlussvorlage.

 

StV. Neusinger erklärt, dass die vorgeschlagenen Steuersätze zu hoch seien und die CDU-Fraktion daher anrege, diese niedriger anzusetzen. Diese Auffassung wird von der SPD-Fraktion geteilt. StV. Hennlein schlägt vor,  die Haltung eines Kampfhundes mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den als Anlage beigefügten I. Nachtrag zur Hundesteuersatzung vom 15.01.1998 mit nachfolgenden Änderungen:

 

Steuersatz für einen Hund:                                                                             72,-- €

Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden:                                           84,-- € je Hund

Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden:                           96,-- € je Hund.

 

Bei Haltung eines Kampfhundes wird sofort der erhöhte Steuersatz vom 96,-- € erhoben.