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Stadtkämmerer Petri erläutert die vorgelegte
Beschlussvorlage. StV.
Neusinger erklärt, dass die vorgeschlagenen Steuersätze zu hoch seien und die
CDU-Fraktion daher anrege, diese niedriger anzusetzen. Diese Auffassung wird
von der SPD-Fraktion geteilt. StV. Hennlein schlägt vor, die Haltung eines Kampfhundes mit einem
erhöhten Steuersatz zu belegen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig den als Anlage beigefügten I.
Nachtrag zur Hundesteuersatzung vom 15.01.1998 mit nachfolgenden Änderungen: Steuersatz
für einen Hund: 72,--
€ Steuersatz,
wenn zwei Hunde gehalten werden: 84,--
€ je Hund Steuersatz,
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,--
€ je Hund. Bei
Haltung eines Kampfhundes wird sofort der erhöhte Steuersatz vom 96,-- €
erhoben. |
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