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Auszug - Antrag auf Einziehung des öffentlichen Weges in Waldbröl, Hufen, Gemarkung Schnörringen, Flur 57, Flurstück 108 - Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Verkehr am 23.11.2021  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:34 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
III/608/2021 Antrag auf Einziehung des öffentlichen Weges in Waldbröl, Hufen, Gemarkung Schnörringen, Flur 57, Flurstück 108
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, den Antrag auf Einziehung des öffentlichen Weges in Waldbröl, Hufen, Gemarkung Schnörringen, Flur 57, Flurstück 108 abzulehnen. Das Einziehungsverfahren r den öffentlichen Weg 108 in Waldbröl-Hufen wird nicht eingeleitet, da die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW nicht vorliegen.

 

 

 

 

TOP 6 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2022 einschließlich Entwurf des Stellenplans und Haushaltsrede der Bürgermeisterin

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm 2021 2024 mit Finanzplan verteilt.

 

Nach Eruterung durch die Stadtkämmerin bringt rgermeisterin Weber den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit Investitionsprogramm bis 2024 ein und hält ihre Haushaltsrede.

 

 

 

 

TOP 4.1. Anfrage der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1 Öffnung des Gartenhallenbades für alle „Balneo“

 

rgermeisterin Weber begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Geschäftsführer Fischer von der gGmbH Schwimmen in Waldbröl“.

 

StV. Wagner erläutert zur Anfrage, dass nach der aktuellen Rechtslage trotz Corona eine Öffnung für die Allgemeinheitglich gewesen sei. Er verweist hierbei auf Beispiele aus anderen Kommunen. Die Öffnung für Schulschwimmen, Vereine und Schwimmkurse sei die seinerzeitige Mindestforderung gewesen; man hätte jedoch lieber auch eine Öffnung für die Allgemeinheit gesehen.

 

Herr Fischer erläutert, dass die Art und Weise der aktuellen Öffnung seinerzeit mit den politischen Entscheidungsträgern kommuniziert und abgestimmt wurde. Man habe auf Grund der Corona-Situation mit Einnahmeverlusten gerechnet und darauf abgestellt, Kosten zu minimieren. Als eine Möglichkeit hierzu sei angesehen worden, Personalkosten für Aufsichts- und technisches Betreuungspersonal durch reduzierte Öffnungszeiten einzusparen. Die reduzierten Öffnungszeiten seien dann zu Lasten der öffentlichen Badezeiten gegangen. Die gGmbH sei bestrebt, die Personalausstattungr das Hallenbad weiter zu verstärken.