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Auszug - Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Neben Geilenkausener Straße 39, 16:15 Uhr
III/601/2021 Bebauungsplan Nr. 12 C "Eichener Straße" der Marktstadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage.

 

StV. Pampus regt an darüber zu diskutieren, ob man evtl. zutzlich zu dieser Fläche noch im hinteren Bereich Baufläche ausweisenchte oder nicht.

Herr Kiefer erklärt, dass dies nicht möglich ist, da der hintere Bereich innerhalb der Denkmalbereichssatzung Diezenkausen liegt.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht einstimmig dem Antrag auf Baulandausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 453 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.