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Vorsitzender Steiniger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage.
StV. Pampus regt an darüber zu diskutieren, ob man evtl. zusätzlich zu dieser Fläche noch im hinteren Bereich Baufläche ausweisen möchte oder nicht. Herr Kiefer erklärt, dass dies nicht möglich ist, da der hintere Bereich innerhalb der Denkmalbereichssatzung Diezenkausen liegt.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht einstimmig dem Antrag auf Baulandausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 453 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.
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