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Auszug - Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Neben Geilenkausener Straße 39, 16:15 Uhr
III/621/2021 Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erklärt sich für befangen.

 

Stellvertretende Vorsitzende Köppe übernimmt die Sitzungsführung und verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und die vorherige Ortsbesichtigung.

 

StV. Pampus erklärt, dass die SPD-Fraktion sich im Bebauungsplan gerne die Ausweisung eines Baufeldesr das angedachte Bauvorhabennscht.

 

StV. Nockemann-Hammeran chte einen Hinweis im Bebauungsplan auf die Erhaltung von Teilen der Streuobstwiese.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht einstimmig dem Antrag auf Baulandausweisung für die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 49, Flurstücke 9, 10, 153 und 154 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 (Ober-) Geilenkausen Nordwest“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Bebauungsplan ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zusatz: Im Bebauungsplan wird die Ausweisung eines Baufeldes und ein Hinweis auf die Erhaltung von Teilen der Streuobstwiese gewünscht.