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Vorsitzender Steiniger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht einstimmig dem Antrag auf Erweiterung der Baugrenzen auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke Nr. 212 und 352 durch die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.
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