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Auszug - Zukünftige Verfahrensweise zur Bearbeitung von Anträgen auf Einziehung von Wegen mit anschließender Veräußerung an den Antragsteller  

 
 
Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/684/2022 Zukünftige Verfahrensweise zur Bearbeitung von Anträgen auf Einziehung von Wegen mit anschließender Veräußerung an den Antragsteller
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kiefer erläutert die Beschlussvorlage und trägt den aktuellen Sachstand der vorliegenden Anträge auf Wegeeinziehung vor. Es erfolgt eine angeregte und kontroverse Diskussion über die vorgeschlagene Flächenkompensation.

 

Sitzungsunterbrechung von 18:40 Uhr bis 18:43 Uhr

 

Als Gast erhält Landwirt Helmut Dresbach die Möglichkeit sich zur der Thematik zu äern. Er hält die Flächenkompensation für nicht umsetzbar und bittet, die Punkte b) bis d) der Beschlussvorlage heute nicht zu beschließen

 

Fortsetzung der Sitzung.

 

Die bisherige Verfahrensweise, die immer auch eine Einzelfallentscheidung war, sollte beibehalten werden. Der Ausschuss ist sich einig, dass weiterer Beratungsbedarf besteht und in der Sitzung am 31. Mai 2022 dieses Thema erneut behandelt werden sollte. Unstrittig ist Punkt a) der Beschlussvorlage, dass die vorliegenden Anträge von 2019 und 2020 auf Wegeeinziehung nach der bisherigen Verfahrensweise durchgeführt werden. Die Punkte b) bis d) der Beschlussvorlage sollten heute nicht beschlossen werden.

 

Die Verwaltung hat bei neuen Anträgen auf Wegeeinziehung in der Eingangsbestätigung den Hinweis zu geben, dass sich die bisherige Durchführung von Wegeeinziehungen der Marktstadt Waldbröl in Überarbeitung befindet und sich gegebenenfalls Änderungen ergeben können.


Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt einstimmig Punkt a) der Beschlussvorlage.

Die zwei vorliegenden Anträge auf Wegeeinziehung aus den Jahren 2019 und 2021 werden nach der bisherigen Verfahrensweise ohne Flächenkompensation durchgeführt.

 

Die Punkte b) bis d) der Beschlussvorlage werden aufgrund des weiteren Beratungsbedarfs heute nicht entschieden und werden in der Sitzung des Umweltausschusses am 31. Mai 2022 erneut beraten.