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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/692/2022 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage.


Beschluss :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.