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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung v. 21.3.22  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/692/2022 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.