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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage. StV. Pampus gibt den Hinweis, dass es hilfreich wäre die gesamte Abgrenzung mit einzuzeichnen. StV. Roth-Seefrid wünscht sich, dass man zukünftig auch sinnvoll an den Stellen erweitern sollte, an denen schon die gegenüber liegende Seite bebaut sei. Herr Kiefer entgegnet, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Ortslagenerweiterung bei mehreren Grundstückseigentümern deutlich abnimmt, da diese alle dasselbe wollen müssen und sich auch finanziell einig sein müssen. s.B Schneider-Jacobs kritisiert, dass Grünenbach bereits mehrfach erweitert wurde. Man solle nicht weiter nach außen erweitern, sondern die Baulücken in der Mitte füllen. Vorsitzender Steiniger gibt zu bedenken, dass man keinen Zugriff auf diese Flächen habe, da diese meistens für die eigene Familie zurückgehalten werden. StV. Pampus führt aus, dass es deshalb wichtig sei Einzelfälle zu betrachten, auch direkt vor Ort zu schauen und dann abzuwägen. Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Satzungsbeschluss:
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“ für das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.
Die Satzung ist rein deklaratorisch.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Die Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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