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Vorsitzender Steiniger führt kurz aus, dass der Kreisentwicklungsausschuss sich bereits mit dem Thema am 12.05.2022 befasst hat. Herr Kiefer erläutert die Beschlussvorlage. Der Regionalplan stellt die übergeordnete Planungsgrundlage für die Bauleitplanung in der Stadt Waldbröl dar. Nach dem informellen Verfahrensauftakt mit den durchgeführten Kommunalgesprächen zwischen der Bezirksregierung und der Stadt, folgt nun die Offenlage des Planentwurfs als regulärer Verfahrensschritt. Die vorliegende Vorlage bezieht sich in wesentlichen Teilen auf die seitens der Bezirksregierung für das Stadtgebiet vorgesehenen Flächendarstellungen. Maßgeblich für einen Regionalplan sind die nicht parzellenscharfen Flächenzuweisungen und der Aspekt, dass eine Flächenzuweisung im Regionalplan nichts über die tatsächliche Realisierungsfähigkeit einer Planung vor Ort aussagt. s.B. Schneider-Jacobs fragt nach, ob das Bodendenkmal Burg Isengarten als Flexzone eingeplant wird, weil es evtl. mal touristisch erschlossen wird. Herr Kiefer erklärt, dass Bodendenkmäler bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden müssen. Es muss bei einer Wohnbauentwicklung eine Abstimmung aller planungsrechtlichen relevanten Aspekte erfolgen. StV. Hein führt aus, dass der Regionalplan ein kann und kein muss sei. Ebenso sei der Regionalplan keine Grundlage für irgendwelche Forderungen. Es sei positiv, dass der Wiedenhofpark und die Lehmkuhle rausgefallen sind. Ebenso sei positiv, dass sich die Entwicklung auf Waldbröl und Hermesdorf zentriere und nicht auf die Dörfer. StV. Pampus erklärt, dass es für fast alle Außenorte eine Ortslagenabgrenzung gibt. Momentan werden überwiegend einzelne Grundstücke ausgewiesen. Man solle sich selber auferlegen die Bauwünsche in den Orten gut zu betrachten. Der Ausschuss fasst anschließend folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung dem Stadtrat zu beschließen, im Verfahren der Neuaufstellung des Regionalplans Köln, basierend auf den vorgestellten Inhalten, keine Anregungen und Bedenken vorzutragen, da dieser Entwurf die Belange der Marktstadt Waldbröl zukunftsorientiert berücksichtigt.
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