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Beschluss:
Der Rat der Markstadt Waldbröl beschließt einstimmig folgende
Satzung:
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Grünenbach" werden im Bereich "Kremberg" für die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstücke 8, 16 und im Bereich „Schraubenberg“ für das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 70, Flurstück 18 festgelegt.
Die Satzung ist rein deklaratorisch.
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Die Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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