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Vorsitzender Steiniger verweist auf die Beschlussvorlage. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Krupp-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlagenplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
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