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Auszug - 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/758/2022 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A "Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Lise-Meitner-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband, Gummersbach, vom 20.06.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Aggerverbandes aus Sicht der Abwasserbehandlung keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zur Niederschlagswasserbeseititgung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei der Notwendigkeit einer Anpassung bestehender Einleitungserlaubnisse oder für den Neubau von Entwässerungssystemen werden die entsprechenden Anträge im Wasserrechtsverfahren frühzeitig gestellt.

 

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022:

 

Landschaftsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimmend zu Kenntnis. Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden berücksichtigt.  

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat entspricht den Hinweisen des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der abwasserrechtlichen Vorgaben. Bei Veränderung der vorhandenen Einleitungen werden entsprechende Anträge bei der Unteren Wasserbehörde gestellt.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.  

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 25.07.2022:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Entsorgung des anfallenden häuslichen bzw. gewerblichen Schmutzwassers und des Niederschlagswassers sichergestellt ist. Die Hinweise des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl zur Entsorgung des Niederschlagswassers werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

Satzungsbeschluss :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch vollzogene 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Lise-Meitner-Straße“ gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A „Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Lise-Meitner-Straße“, Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke Nr. 212 und 352, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)   Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)   Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.