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Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/759/2022 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage.


Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:

 

Zu 1. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Köln, Geschäftssstelle Oberberg, vom 13.06.2022

 

Der Stadtrat nimmt Anregungen und Bedenken der IHK zur Kenntnis und stellt fest, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C „Gewerbepark Hermesdorf II im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ keine weiteren Grundstücke innerhalb einer ausgewiesenen Gewerbegebietsfläche verfügbar sind. Alle weiteren Grundstücke sind bereits vollständig vermarktet und lediglich das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 58, Flurstück 288 befindet sich im Eigentum der Marktstadt Waldbröl. Die für das Grundstück erarbeitete Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundstück hinsichtlich Lage, Größe und Beschaffenheit sehr gut für den Neubau des Feuerwehhauses geeignet ist und das Raumprogramm, sowie die rechtlichen Vorgaben aus der BauO NRW, der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ und den Arbeitsstättenrichtlinien auf dem geplanten Grundstück problemlos umsetzbar sind. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Bau eines Feuerwehrhauses und dem Mangel eines geeigneten Alternativgrundstückes weist der Stadtrat die Bedenken der IHK zurück.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband, Gummersbach, vom 20.06.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Aggerverbandes aus Sicht der Abwasserbehandlung keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zur Niederschlagswasserbeseititgung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei der Notwendigkeit einer Anpassung bestehender Einleitungserlaubnisse oder für den Neubau von Entwässerungssystemen werden die entsprechenden Anträge im Wasserrechtsverfahren frühzeitig gestellt.

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Gummersbach, vom 25.07.2022

 

Landschaftsschutz, Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der kommunalen Niederschlagswasserbeseitigung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen werden. Entsprechende wasserrechtliche Anträge werden rechtzeitig gestellt.

 

Gewerbliche Wasserwirtschaft

 

Der Stadtrat stellt fest, dass aus Sicht der gewerblichen Wasserwirtschaft seitens der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zur eventuellen Erforderlichkeit einer Indirekteinleitergenehmigung und einer Einleitungserlaubnis für eine dezentrale Ableitung der Niederschläge werden zustimmend zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Bauantrages für das Feuerwehrhaus beachtet.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Zu 4. Stellungnahme des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl vom 28.07.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Entsorgung des anfallenden häuslichen bzw. gewerblichen Schmutzwassers und des Niederschlagswassers sichergestellt ist. Die Hinweise des Abwasserwerkes zur Schmutzwasserentsorgung und zur Entsorgung des Niederschlagswassers werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Zu 5. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, ln, vom 01.08.2022

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Straße „Im Langenbacher Siefen“ bereits endausgebaut ist. Mit dieser Bebauungsplanänderung erfolgt lediglich eine Änderung der Art der baulichen Nutzung sowie eine nachrichtliche Übernahme der textlichen Festsetzungen. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationslinien sind nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen. Deren Bestand ist gesichert.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II - der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.