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Auszug - Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB - Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2022  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/765/2022 Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären die StV. Andre und Monika Steiniger ihre Befangenheit und nehmen nicht an der Beschlussfassung teil.


Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband, Gummersbach, vom 30.08.2022

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Aggerverbands zur Kenntnis. Der Netzplan der Kläranlage Büchel wird angepasst, Fließgewässer sind nicht betroffen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis, Gummersbach, vom 31.08.2022

 

Landschaftspflege

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die in der Artenschutzprüfung vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen sowie die Kontrolle auf Fledermausbesatz vor Fällung der Bäume im Winterhalbjahr werden beachtet.

 

Gewässerschutz

 

Der Stadtrat stellt mehrheitlich bei einer Gegenstimme fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass von Seiten der kommunalen Abwasserbeseitigung keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen werden.

Da die Niederschlagswasserentsorgung auf den jeweiligen Hausgrundstücken erfolgen wird, sind die Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zwingend zu beachten. Insbesondere sind hydrogeologische Gutachten vorzulegen, die für die beiden neu ausgewiesenen Baugrundstücke bereits erstellt wurden und jeweils die Versickerungsfähigkeit nachweisen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat stellt mehrheitlich bei einer Gegenstimme fest, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Hinweise zum Verbleib des abgeschobenen und ausgehobenen Oberbodens auf den Grundstücken ist bei der Bauausführung zu beachten.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme  zur Kenntnis, dass seitens des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus brandschutzrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis. Die Vorgaben werden eingehalten.

 

Polizei NRW, Direktion Verkehr

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, vom 31.08.2022

 

Der Stadtrat stellt mehrheitlich bei einer Gegenstimme fest, dass die Straßen „Bitzenkamp und Geilenkausener Straße“ bereits endausgebaut sind. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen sind hierfür nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen, da der Bund bzw. der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach den Bestimmungen der §§ 68 und 69 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Nutzungsberechtigung besitzt. Die erforderliche grundbuchrechtliche Sicherung der Telekommunikationsleitungen auf den im Bebauungsplan festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist seitens der Deutschen Telekom zu veranlassen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Wasserleitungsverein Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V., Waldbröl, vom 12.09.2022  

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Obergeilenkausen Neuenhähnen e.V. zur Kenntnis. Die Bebauungsplanaufstellung ist nicht abhängig von Kostenübernahmeerklärungen der Wasseranschlussnehmer. Entscheidend für die planungsrechtliche Beurteilung der Trinkwasserversorgung ist die Feststellung, dass die Möglichkeit des Anschlusses an das Wasserleitungsnetz möglich ist. Kostenregelungen müssen zwischen dem Wasserleitungsverein und den Bauherren erfolgen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Abwasserwerk, Waldbröl, vom 12.09.2022

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass sämtliche Vorgaben in abwassertechnischer Hinsicht erfüllt werden.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme r den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) in seiner Sitzung am 28.09.2022 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 "(Ober-) Geilenkausen Nordwest" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.