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Auszug - Bebauungsplan Nr. 31 "Denkmalstraße" der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Nachtrag zur Einladung vom 18.11.2022: Verschiebung Tagesordnungspunkt - Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“ - in den nichtöffentlichen Teil Ortsbesichtigung: Pochestraße (gegenüber Hausnummer 26), 16:15 Uhr
III/792/2022 Bebauungsplan Nr. 31 "Denkmalstraße" der Marktstadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Kiefer erläutert die Beschlussvorlage.

StV. Hein erklärt für die Fraktion der Grünen, dass das Planungsgebiet reduziert werden bzw. nicht bis zur Homburger Straße reichen sollte und stellt dieses auch als Änderungsantrag. Außerdem müsse anstatt des § 13b BauGB der § 13 a BauGB angewendet werden. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass keine Beeinträchtigung des Schutzgutes „Saatkrähen-Kolonie“ stattfindet. Da die Saatkrähen in dem Waldgebiet an der Homburger Straße zu finden sind. Herr Kiefer erklärt, dass man gerade wegen der Saatkrähen zu der Entscheidung gekommen sei, diesen Bereich mit aufzunehmen. Der Bereich ist als geschützter Landschaftsbestandteil in die Planung mit aufzunehmen. In diesem Bereich wird durch Fachgutachter artenschutzrechtlich geprüft, wie eine Beeinträchtigung vermieden werden kann. Es kann also sein, dass in diesem Bereich gar keine Bebauung festgesetzt wird.

StV. Pampus stellt den Änderungsantrag, dass die SPD-Fraktion nur eine Bebauung mit einer Bautiefe an der Denkmalstraße für Ein- und Zweifamilienhäuser vergleichbar wie gegenüber ausweisen möchte und ggfs. noch an der Nümbrechter Straße bis zum Anwesen Barth. Dies sei auch der größtmögliche Schutz für die Saatkrähen.

Frau Schmitz erklärt, dass der hintere Bereich an der Homburger Straße mitaufgenommen wurde, um dort evtl. Stellplatzanlagen oder Gemeinschaftsspielanlagen auszuweisen, welche unschädlich sind für den geschützten Landschaftsbestandteil. Nach der artenschutzrechtlichen Prüfung könnte es aber auch sein, dass dort nur eine Grünfläche festgesetzt wird.

StV. Kiefer weist darauf hin, dass man das Gebiet nicht direkt eingrenzen wollte, da auch immer wieder Bauflächen benötigt werden beispielsweise für die Errichtung einer Kindertagesstätte.  Ein Standort im Bereich der Denkmalstraße sei gut geeignet. Das Kreisjugendamt ist nach wie vor auf der Suche nach Grundstücken für Kindertagesstten, da der Bedarf in Waldbröl bei weitem nicht gedeckt ist.

StV. Giebeler findet es gut, dass die Planfläche größer gehalten wird und nicht von vornherein begrenzt wird. Man sollte die Planverfahren und Gutachten abwarten und könnte dann immer noch entscheiden, was bebaut wird und was nicht.

 

Vorsitzender Steiniger lässt anschließend über die beiden Änderungsanträge abstimmen.

Die SPD-Fraktion hat den Änderungsantrag gestellt, nur eine Bautiefe an Denkmalstraße und an der Nümbrechter Straße auszuweisen.

Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt bei 6 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen den Antrag der SPD-Fraktion ab.

 

Von der Fraktion der Grünen wurde der Änderungsantrag gestellt, die untere nördliche Begrenzungslinie des Planungsgebietes durchzuziehen und das Plangebiet damit einzugrenzen.

Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt bei 4 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Antrag der Grünen mehrheitlich ab.

 

Abschließend fasst der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 10 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB. Das Plangebiet ist im Anlageplan farblich rot eingezeichnet.

 

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plangebiet (817 KB)