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StV. Claudia Hein fragt, ob die Maßnahme nach § 13 b BauGB nicht rechtlich problematisch sein könne.
Herr Kiefer antwortet, dass in heutiger Sitzung nur der Aufstellunsgbeschluss gefasst wird und das Verfahren ggfls. auch auf § 13 a BauGB geändert werden kann.
StV. Marmor gibt zu Bedenken, dass bisher viel über Umweltschutz beraten wurde und man daher einige Beschlüsse kritisch betrachten solle. Vor dem Hintergrund, dass bereits vorhandene Baugebiete noch Flächen zur Verfügung hätten, sollte man sensibel sein, zumal der ausgewiesene Planbereich sehr nah an natürliche Bereiche heranreiche. Er rege an, den Beschluss in die Zukunft zu verlegen.
StV. Pampus ergänzt, dass sie eine Planfläche von lediglich einer Haustiefe befürwortet habe.
StV. Giebeler sagt, dass dieses Thema ausgiebig im Fachausschuss beraten wurde und man diese Diskussion nicht erneut im Rat führen solle.
StV. Andre Steiniger betont, dass die in der Beschlussvorlage dargelegte Verfahrensweise Kosten spare und nur noch bis zum 31.12.2022 möglich sei. Es gehe nur darum, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen; das heiße nicht, dass dann sofort dort gebaut wird. Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei 26 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB. Das Plangebiet ist im Anlageplan farblich rot eingezeichnet. |
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