Bürgerinformationssystem
Nach der Vorberatung unter TOP 2 fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl entspricht bei einer Enthaltung einstimmig dem Antrag auf Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 62, Flurstücke Nr. 20, 32, 58, 60, 64, 65 sowie Gemarkung Hermesdorf, Flur 60, Flurstück Nr. 51 durch die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan. Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Industriegebiet Boxberg I" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Industriestraße / Escher Weg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist nach Abschluss des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl zur Beschlussfassung vorzulegen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||