Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Nachtrag zur Einladung vom 18.11.2022: Verschiebung Tagesordnungspunkt - Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“ - in den nichtöffentlichen Teil Ortsbesichtigung: Pochestraße (gegenüber Hausnummer 26), 16:15 Uhr
III/806/2022 Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Marktstadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Erhard von der OAG erläuterte die Beschlussvorlage und Präsentation bereits unter TOP 6.

 

Herr Erhard verweist auf eine redaktionelle Änderung:

Beim Punkt 12.5.4 geht es um die angestrebte neutrale Herrichtung der Erdmassen. Im jetzigen Planungsstand ist vom Ing.-Büro festgestellt worden, dass eigentlich zehntausend Kubikmeter Erdmasse angeliefert werden müssen. Aber die Fachleute haben festgestellt, dass diese im Gebiet verschoben werden können. Deshalb wurde der Beschlussvorschlag abgeändert, dass die bauausführende Firma in Abstimmung mit dem Erschließungsträger die fehlenden Erdmassen aus dem Plangebiet gewinnt und nicht anliefert.

 

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

 


1. Bürgereingabe eines Ehepaars mit Schreiben vom 17.07.2018

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht dem Einwand bzw. der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

2. Bürgereingabe mit Schreiben vom 17.07.2018

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung durch die Ergänzungen des Umweltberichts gemäß der planerischen Stellungnahme.

 

 

 

 

1. Geologischer Dienst NRW mit Schreiben vom 20.06.2018

 

1.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Gefährdungspotentiale sind nicht bekannt.

 

 

1.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der Stellungnahme.

 

 

1.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der Stellungnahme.

 

 

2. Westnetz GmbH, Regionalniederlassung Sieg mit Schreiben vom 21.06.2018

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Im Zuge der Ausführungsplanung erfolgt die Abstimmung mit der Westnetz GmbH.

 

 

3. Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau und Energie NRW mit Schreiben vom 21.06.2018

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Enthaltung einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Im Zuge der Ausführungsplanung wird über Bodenproben zusätzliche Erkenntnis erlangt.

 

 

4. Stadtwerke Waldbröl mit Schreiben vom 03.07.2018

 

4.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise bezüglich der Schmutzwasserentsorgung zur Kenntnis. Außerhalb des Bauleitplanverfahrens erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung und Umsetzung der Maßnahmen eine einvernehmliche Abstimmung mit den Stadtwerken Waldbröl.

 

 

4.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise bezüglich der Niederschlagswasserentsorgung zur Kenntnis. Außerhalb des Bauleitplanverfahrens erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung und Umsetzung der Maßnahmen eine einvernehmliche Abstimmung mit den Stadtwerken Waldbröl. Zum besseren Verständnis bei der Planumsetzung werden die Inhalte der Spiegelstriche in der Begründung unter dem Punkt 5.6 "Ver- und Entsorgung des Gebietes" ergänzt.

 

 

5. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Oberbergischer Kreise e.V. mit Schreiben vom 16.07.2018

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

6. Ortsbauernschaft Waldbröl mit Schreiben vom 18.07.2018

 

6.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die geäerten Infrastrukturmängel werden seitens der Marktstadt Waldbröl sukzessive außerhalb des Planverfahrens verbessert.

 

 

6.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Einwände im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück. 

 

 

6.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Einwände im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

6.4

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat berücksichtigt die Einwände. Sie werden im Sinne der Stellungnahme außerhalb des Planverfahrens ausgeräumt.

 

 

6.5

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

6.6

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

6.7

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

6.8

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat berücksichtigt den Einwand im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

 

6.9

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis durch die Inhalte der Planung.

 

 

7. Aggerverband mit Schreiben vom 23.07.2018

 

 

7.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die Sachverhalte werden im Zuge der Erschließungs- und Ausführungsplanung außerhalb des Bauleitplanverfahrens einvernehmlich mit dem Aggerverband und der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises abgestimmt.

 

 

7.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Hinweise Inhalt der Planung sind und berücksichtigt werden.

 

 

 

 

7.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Zuge der Erschließungs- und Ausführungsplanung außerhalb des Bauleitplanverfahrens einvernehmlich mit dem Aggerverband abgestimmt.

 

 

7.4

  

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis im Sinne der Stellungnahme.

 

 

8. Ehrenamtlicher Naturschutz NABU OV Waldbröl mit Schreiben vom 24. Juli 2018

 

8.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung entsprechend der planerischen Stellungnahme.

 

 

8.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Anregung nicht entsprochen werden muss und der Sachverhalt entsprechend der planerischen Stellungnahme umgesetzt wird.

 

 

8.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Anregung auf den vorgeschlagenen Flächen nicht entsprochen werden kann. Jedoch ist sie inhaltlich im Sinne der Stellungnahme an anderer Stelle zu realisieren.

 

 

 

 

 

9. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle OBK mit Schreiben vom 25.07.2018

 

9.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht den Bedenken und sie wurden bzw. werden im Sinne der Stellungnahme ausgeräumt.

 

 

9.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken zurück.

 

 

10. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Bergisches Land mit Schreiben vom 30.07.2018

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht den Bedenken. Diese werden im Sinne der planerischen Stellungnahme ausgeräumt.

 

 

11. Nahverkehr Rheinland GmbH in Köln mit Schreiben vom 31.07.2018

 

11.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

11.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

 

 

 

12. Oberbergischer Kreis mit Schreiben vom 10.08.2019

 

12.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

12.2

 

12.2.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die 10 KV Hochspannungsleitung wird in Abstimmung mit dem Energieversorgungsträger zur technisch reibungslosen Gesamterschließung und funktionalen Nutzung des Plangebietes verlegt.

 

 

12.2.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

12.3

 

12.3.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht den Bedenken und stellt fest, dass im Sinne der planerischen Stellungnahme inzwischen Einvernehmen bei der Bewertung erreicht werden konnte.

 

 

12.3.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

 

 

12.3.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregung zur Kenntnis. Außerhalb des Bauleitplanverfahrens wird der Maßnahme im Zuge der Erschließung entsprochen.

 

 

12.3.4 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung.

 

 

12.4

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und entspricht den Anregungen.

 

 

12.5

 

12.5.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht den Bedenken und stellt fest, dass diesen im Sinne der planerischen Stellungnahme entsprochen wurde und diese durch die Planfortschreibung als ausgeräumt zu werten sind.

 

 

12.5.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung gemäß der planerischen Stellungnahme.

 

 

12.5.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Diese werden im Rahmen der Erschließungsplanung und somit für die Erschließung berücksichtigt. Die bauausführende Firma wird in Eigenverantwortung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen den Umgang des Bodenmaterials zur Erweiterung des Regenrückhaltebeckens bestimmen. Erforderliche Abstimmungen werden mit der Unteren Bodenschutzbehörde vorgenommen.

 

 

12.5.4

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Diese werden im Rahmen der Erschließungsplanung und somit für die Erschließung berücksichtigt. Die bauausführende Firma wird in Abstimmung mit dem Erschließungsträger anstreben, die fehlenden Erdmassen aus dem Plangebiet zu gewinnen. Erforderliche Abstimmungen werden mit der Unteren Bodenschutzbehörde vorgenommen.

 

 

12.5.5

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

12.5.6

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

12.5.7

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt gemäß der planerischen Stellungnahme fest, dass der Brunnenrückbau ordnungsgemäß im Zuge der Erschließungsmaßnahme erfolgen wird.

 

 

12.5.8

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Dieser wird im Rahmen der Erschließungsplanung und somit für die Erschließung berücksichtigt. Es wird ein entsprechender Hinweis in die Begründung des BP 11 F aufgenommen.

 

 

12.5.9

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Dieser wird im Rahmen der Erschließungsplanung und somit für die Erschließung berücksichtigt. Es wird ein entsprechender Hinweis in die Begründung des BP 11 F aufgenommen.

 

 

12.5.10

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Rückbau/Abbruch des Langenbacher Hofes schon vor Jahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und somit von keinen schädlichen Bodenveränderungen auszugehen ist. Der Hinweis ist gegenstandslos.

 

 

12.5.11

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation OAG (8541 KB) PDF-Dokument (10404 KB)