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Vorberatung fand unter TOP 2 statt. Herr Kiefer und Frau Schmitz weisen den Ausschuss daraufhin, dass im Anlageplan das Plangebiet aktualisiert wurde. Im alten Bebauungsplan war dort noch Bahnfläche ausgewiesen, dies soll mit dem neuen Bebauungsplan korrigiert werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 B „Gewerbegebiet Boxberg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Bebauungsplan Nr. 21 B „Gewerbegebiet Boxberg“ der Marktstadt Waldbröl ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten.
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