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Auszug - Bebauungsplan Nr. 21 B "Gewerbegebiet Boxberg" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Nachtrag zur Einladung vom 18.11.2022: Verschiebung Tagesordnungspunkt - Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“ - in den nichtöffentlichen Teil Ortsbesichtigung: Pochestraße (gegenüber Hausnummer 26), 16:15 Uhr
III/779/2022 Bebauungsplan Nr. 21 B "Gewerbegebiet Boxberg" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorberatung fand unter TOP 2 statt.

Herr Kiefer und Frau Schmitz weisen den Ausschuss daraufhin, dass im Anlageplan das Plangebiet aktualisiert wurde. Im alten Bebauungsplan war dort noch Bahnfläche ausgewiesen, dies soll mit dem neuen Bebauungsplan korrigiert werden.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 B „Gewerbegebiet Boxberg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 BGewerbegebiet Boxberg“ der Marktstadt Waldbröl ist auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin zu erarbeiten.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abgrenzungsplan (1546 KB)