Bürgerinformationssystem
Vorsitzende Pampus verweist auf die Beschlussvorlage.Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss: Beschluss:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl festzustellen, dass die Anlage Vennstraße-Gartenstraße vom KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße bis zum Promenadenweg erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.
Für die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:
a) Fahrbahn
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 744.203,25 € nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS - 669.782,93 € für eine Hauptverkehrsstraße wird der zu verteilende Aufwand von 74.420,32 € auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 74.420,32 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 74.420,32 € zu verteilender Aufwand = 2,12532 € / m² 35.016 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,12532 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
b) Gehwege
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 300.426,47 € nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS -150.213,23 € für eine Hauptverkehrsstraße wird der zu verteilende Aufwand von 150.213,24 € auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 150.213,24 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 150.213,24 € zu verteilender Aufwand = 4,28985 € / m² 35.016 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,28985 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
c) Straßenbeleuchtung
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 17.857,78 € nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS - 8.928,89 € für eine Hauptverkehrsstraße wird der zu verteilende Aufwand von 8.928,89 € auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.928,89 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 8.928,89 € zu verteilender Aufwand = 0,25499 € / m² 35.016 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,25499 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 407, 404, 280, 405, 406, 282, 400, 402, 398, 424, 220, 399, Flur 80, Flurstück 635, 644, 602, 541, 532, 607, 530, 605, 507, 372, 554, 556
Im Auftrag
Kiefer
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||