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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Vennstraße und Gartenstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/797/2022 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Vennstraße und Gartenstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzende Pampus verweist auf die Beschlussvorlage.Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl festzustellen, dass die Anlage Vennstraße-Gartenstraße vom KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße bis zum Promenadenweg erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a)         Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      744.203,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS             - 669.782,93

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       74.420,32 

auf die von der Anlage erschlossenen Grundscke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 74.420,32 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

74.420,32 zu verteilender Aufwand = 2,12532 / m²

35.016 Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,12532 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

 

 

b)         Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      300.426,47

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -150.213,23

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     150.213,24

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 150.213,24 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

150.213,24 zu verteilender Aufwand = 4,28985 € / m²

35.016 Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,28985 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

c)         Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.857,78

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              -  8.928,89

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.928,89

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Vennstraße-Gartenstraße zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.928,89 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 35.016 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.928,89 zu verteilender Aufwand = 0,25499 € / m²

35.016 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,25499 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 407, 404, 280, 405, 406, 282, 400, 402, 398, 424, 220, 399, Flur 80, Flurstück 635, 644, 602, 541, 532, 607, 530, 605, 507, 372, 554, 556

 

 

Im Auftrag

 

 

 

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