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Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 € gemäß der tabellarischen Übersicht zu genehmigen und nimmt die Haushaltsüberschreitungen unterhalb der Wertgrenze zur Kenntnis.
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