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Vorsitzender Steiniger verweist auf die vorangegangene Ortsbesichtigung. Herr Kiefer erläutert die Beschlussvorlage. Nach dem Flächennutzungsplan wird dort Wohnbaufläche ausgewiesen. Dies ist die Grundlage, um mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes im Normalverfahren Baurecht zu schaffen. Die Erweiterung in Form einer Ortslagenabgrenzung scheidet aus, weil der Bestandsbebauungsplan Nr. 54 noch nicht entsprechend umgesetzt worden ist und damit der bauliche Zusammenhang fehlt. Der Antragsteller möchte lediglich zwei Grundstücke zur Straße ausgewiesen haben. Seitens der Verwaltung ist es aber durchaus denkbar, die gesamte Wohnbaufläche als Bauland auszuweisen, um dieses Gebiet planungsrechtlich abzuschließen. StV. Hein gibt zu bedenken, da die Flächen noch landwirtschaftlich genutzt werden und man dann auch nur den beantragten Teil ausweisen sollte. StV. Giebeler sieht das anderes und es als sinnvoll an, die gesamte Fläche dort auszuweisen. Er fragt in diesem Zusammenhang nach der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 54. Herr Kiefer antwortet, dass durch die Nichtbebauung der freien Flächen auch die geplante Erschließungsstraße noch fehlt. Die hinteren Grundstücke können dadurch nicht gebaut werden. Nach dem heutigen Stand kann nur das vordere Grundstück zur Königsberger Straße bebaut werden. Er weist aber darauf hin, dass es sich auch um mehrere Eigentümer handelt. StV. Pampus sieht es als sinnvoll an, jetzt die gesamte Fläche auszuweisen. Sobald die Planstraße realisiert sei, könne auch der hintere Bereich bebaut werden. Sie möchte damit ein zukünftiges Verfahren ausschließen. Vorsitzender Steiniger schließt sich der Meinung an, da dies schon der dritte Bebauungsplan in dem Bereich sei und er befürchtet auch, dass sonst später noch ein weiterer Antrag für die Restfläche kommt. Solange die Fläche nicht bebaut wird, kann sie auch wirtschaftlich genutzt werden. StV. Roth-Seefrid erklärt, dass sich die Frage zur Entwässerung dann auch geklärt habe, wenn sie in die Planstraße gelegt wird. Es hält es daher auch für sinnvoll die gesamte Fläche auszuweisen. Vorsitzender Steiniger lässt anschließend über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht bei einer Gegenstimme mehrheitlich dem Antrag auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück Nr. 193 durch Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Königsberger Straße-Südwest“. Die Abgrenzung ergibt sich aus der Flächennutzungsplandarstellung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, auf Kosten der Antragsteller einen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße-Südwest“ erarbeiten zu lassen und diesen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
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