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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Eisenstraße - Vorlage wird nachgereicht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/852/2023 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Eisenstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sabrina MüllerAktenzeichen:III/600-1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kiefer stellt kurz die Hintergründe zu der Vorlage vor:

Die Maßnahme der erstmaligen Herstellung der Eisenstraße ist abgeschlossen und nun sollen die entsprechenden Erschließungsbeiträge erhoben werden. Der Bauaussschuss/Rat ge per Beschluss feststellen, dass ein Aufwand für die Durchführung der Maßnahme entstanden ist und dieser in Höhe von 90% von den Anliegern über Bescheide eingefordert wird.

Vorsitzende Pampus liest den Beschlussvorschlag vor, über den der Ausschuss wie folgt abstimmt:

 


Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS    -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von               160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 €  wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer